Hast Du ein Faltrad oder Klapprad und hast Dich schon immer mal gefragt, ob Du Dein Klapprad im Bus mitnehmen darfst? Dann bist Du bei Deiner Recherche bestimmt schon auf die vielen verschiedenen Regelungen zur Fahrradmitnahme in Bus und Bahn gestoßen. Die vielen Auslegungen in den Verkehrsverbünden und der Bezug auf unterschiedliche Arten von Fahrrädern sind manches Mal nicht so einfach zu verstehen. Größen, Antriebe und einiges mehr sind Faktoren, die zur Frage, ob Du das Klapprad im Bus mitnehmen darfst, beitragen. Aber einige grundsätzliche Regeln zum „Klapprad im Bus mitnehmen“ gibt es doch. Wir stellen diese vor.
Klapprad im Bus mitnehmen – freie Fahrt für Klappis
Für Fahrräder gelten viele verschiedene Regelungen in den Verkehrsverbünden der Bundesländer, der großen Städte und bei der Mitnahme in Bussen und Zügen der Bahn. In einigen Städten und Gemeinden ist die Mitnahme kostenlos möglich, in anderen muss ein Fahrradticket gelöst werden. In wieder anderen Verbünden gibt es bestimmte Zeiten, in denen Fahrräder im Bus verboten sind, in anderen darf ein Fahrrad niemals im Bus mitgenommen werden. All diese Probleme hast Du nicht, wenn Du ein Klapprad im Bus mitnehmen möchtest. Hier nämlich sind sich viele Verkehrsbetriebe einig.
Grundsätzlich kannst Du Dein Faltrad oder Klapprad im Bus mitnehmen, denn es zählt als Gepäckstück. Du musst es allerdings in jedem Fall zusammenklappen oder falten. Gepäckstücke und somit auch Dein Klapprad dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten. Außerdem gelten in der Regel die Maße von 120x 60 x 60 Zentimeter im zusammengeklappten Zustand. Das sind die Anforderungen der Bahn, die viele Verkehrsbetriebe als Maximalkenngrößen übernehmen. Was ebenfalls in vielen Verkehrsverbünden gilt, ist die Art der Verstauung des Klapp- oder Faltesels. Du musst es wie ein Gepäckstück zwischen den Sitzen oder in den vorgesehenen Ablagen verstauen können. In den meisten Fällen ist es aber im Bus wie bei Koffern erlaubt, dass Du Dich mit Deinem Rad oder nur das zusammengeklappte Rad in den Bereich von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen stellst.

Klapprad im Bus mitnehmen im Nahverkehr
In nahezu allen Bussen der Verkehrsbetriebe in Deutschland ist es also erlaubt, ein Klapprad mit in den Bus zu nehmen. Grundsätzlich ist diese Mitnahme des Faltrads auch kostenfrei. Und doch gibt es nun Unterschiede bei der Beförderung von Dir und Deinem Klapprad.
Sperrzeiten und Platzangebot
Während Du Dein Klapprad in der Bahn immer kostenlos mitnehmen kannst, gelten in Bussen häufig Sonderregelungen. Im Münchner Verkehrsverbund beispielsweise stellte sich heraus, dass die Mitnahme von Klapprädern im Bus nicht immer erlaubt ist. Es käme auf das Platzangebot an, ob ein zusammengeklapptes Fahrrad mit an Bord dürfe oder nicht.
Vorrang von Rollstühlen und Kinderwagen
Auch haben in den meisten Verkehrsverbünden andere Dinge wie Kinderwagen und Rollstühle Vorrang. Passt Du mit Deinem Klapprad nicht mehr hinein, musst Du auf den nächsten Bus warten. Zudem musst Du zusteigenden Rollstuhlfahrenden und Personen mit Kinderwagen oder Gehhilfen den Vorrang gewähren, und im Zweifelsfall aussteigen, wenn Du Dein Klapprad nicht doch irgendwie unter den Sitzen verstauen kannst.
Klappradtaschen als Pflicht und Tipp
Spezielle Faltradtaschen helfen Dir nicht nur beim Transport Deines Klapprads im Bus, sondern helfen auch bei der Argumentation, dass es sich um ein Gepäckstück handelt. Nicht selten gibt es mit den kontrollierenden Personen Diskussionen darüber, ob man das Klapprad im Bus mitnehmen darf und ob der Transport kostenlos ist, Achte beim Kauf Deiner Faltradtasche unbedingt auf die Maße, denn allein die Referenzgröße des Reifenzolls reicht in vielen Fällen nicht aus. In einigen Verkehrsverbünden wie bei NAH SH in Schleswig-Holstein müssen die Klappräder zwingend in einer Tasche transportiert werden.
In jedem Fall ist es hilfreich, dass Du Dich vor Deinem Zustieg in einen Bus genau über die Beförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes oder der Verkehrsgesellschaft informierst. So kannst Du Komplikationen vermeiden und sicher mit Deinem Klapprad im Bus mitfahren.
Klapprad im Fernbus mitnehmen
In Fernbussen gelten noch einmal andere Regelungen als im normalen Nahverkehrsbus. Während in Bussen der Deutschen Bahn wie beispielsweise im Schienenersatzverkehr Dein Klapprad im zusammengefalteten Zustand in der Regel bedingungslos und kostenlos mitgenommen wird, ist es bei Fernbusanbietern wie Flixbus anders. In den meisten Fällen gelten die Falträder als Sondergepäckstück und werden nur gegen eine Gebühr mitgenommen.
Klappbares E-Bike im Bus mitnehmen
Die Mitnahme normaler Fahrräder ist in vielen Fällen auf eine Stückzahl begrenzt. Lastenräder sind in allen Verkehrsverbünden im Bus und auch in der Bahn nicht erlaubt. Liegeräder, Tandems, E-Bikes und E-Tretroller dürfen mit, wenn genügend Platz vorhanden ist. Doch wie verhält es sich mit E-Bikes, die zusammenklappbar sind? Auch hier sind die Regelungen unterschiedlich. In der Regel machen große Verkehrsbetriebe keinen Unterschied zwischen normalen Klapprädern und E-Bikes zum Zusammenklappen. Wenn sie die Maximalvorgaben an Größe und Gewicht nicht überschreiten, dürfen sie wie ein normales Faltrad kostenlos und zu jeder Zeit als Gepäckstück mit. Allerdings sind gerade E-Bikes häufig etwas schwerer und größer als andere Klappräder.
Nicht mit an Bord dürfen S-Pedelecs, also E-Bikes, die mit elektronischer Unterstützung mehr als 25 bis zu 45 km/h schnell werden. Sie zählen als Kraftfahrzeuge und können daher nicht im Bus transportiert werden. Achte unbedingt auf die Bestimmungen der Verkehrsbetriebe, mit denen Du reisen willst.
Klapprad im Bus mitnehmen – mobil unterwegs mit dem Faltesel
In vielen öffentlichen Verkehrsmitteln, so auch im Bus oder der Straßenbahn, sind Klappräder kein Problem. Die Räder bis zu 16 Zoll sind problemlos im zusammengeklappten Zustand transportierbar. Das Gute daran ist, dass Dein Faltrad im Bus auch noch kostenlos mitreisen darf, weil es als Handgepäckstück zählt. Klein und praktisch erweist sich das Klapprad auch in diesem Fall als absoluter Glücksgriff für den Weg zur Arbeit, zum Shoppen oder zum Freizeitspaß in die Stadt oder aufs Dorf.